Ebert & Ebert - Ihr Versicherungsmakler
Thorben Ebert
Wiarder Altendeich 14
26434 Wangerland
Tel.: 044267090972
E-Mail: info@ebert-ebert.de
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Thorben Ebert (Anschrift wie oben)
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, Moslestraße 6, 26122 Oldenburg
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-PXWG-O7R0B-30 (für § 34 d GewO)
Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Wir nehmen am Streitschlichtungsverfahren teil. Eine Liste mit den Kontaktdaten der anerkannten Streitschlichtungsstellen finden Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, Moslestraße 6, 26122 Oldenburg
- § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung
(VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder
Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment),
Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance)
bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert
der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können
einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen
betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den
drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende
Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko
wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre
eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch
könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken,
dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden
könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum
Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen
Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der
Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der
Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der
Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen,
werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern
(Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur
Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die
erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von
Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen
haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird
ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der
Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung
erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über
die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei
Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert
dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu
kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses
ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11
der Ergänzung zur TVO vom 1. Januar 2023)
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten
nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der
Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes
Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei
berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen,
sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei
Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie
Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten
nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der
Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in
Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen
"Indikatoren" für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen
ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
bestimmt:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Die Achtung der Menschenrechte
- Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine
Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf
die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen
und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere
auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität,
Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich
Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden,
dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer
Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der
Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im
Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern
bereitgestellten Informationen sowie die von den
Produktanbietern dargelegten Strategien. Eigene Einstufungs-
und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter
wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der
Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung
von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird
grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn
dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere
Vergütung angenommen.